Amtsvormundschaft Mittelrheintal

 

Die Amtsvormundschaft Mittelrheintal erfüllt die von den Gemeinden, bzw. Vormundschaftsbehörden gemäss Art. 360 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (SR 210; abgekürzt ZGB) übertragenen Aufgaben. Es handelt sich insbesondere um Aufgaben der gesetzlichen Sozialarbeit wie: - Führung von vormundschaftlichen Massnahmen gemäss ZGB (Vormundschaften, Beiratschaften, Beistandschaften) - Lohnverwaltungen - Beratung von Behörden - Abklärungen im Auftrag der Vormundschaftsbehörden - weitere durch die Gemeinden, bzw. Vormundschaftsbehörden übertragenen Aufgaben

 

Kontakt

Amtsvormundschaft Mittelrheintal
Balgacherstr. 210
9435 Heerbrugg

Tel. 071 727 14 90
Fax 071 727 14 91
info@avmr.ch

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