Alpviehsömmerung 2020 im Kanton St.Gallen / Vorarlberg
Die Alpfahrtsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinschaftliche Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr. Eine wichtige Neuerung betrifft den Tierverkehr von Schafen und Ziegen (Kennzeichnung und Registrierung).
BVD (Bovine Virus-Diarrhoe)
Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Ausnahmen erteilt der Kantonstierarzt. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen. Der Veterinärdienst behält sich vor, je nach aktueller Seuchenlage zusätzliche Untersuchungen auf BVD anzuordnen.
Detaillierte Informationen und Vorschriften bezüglich BVD, Tuberkulose, Blauzungenkrankheit, Kennzeichnung und Meldung für Sömmerungstiere können
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auf den Gemeinderatskanzleien und bei den Tierärzten eingesehen werden,
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beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Blarerstrasse 2, 9001 St.Gallen (Tel. 058 229 28 70) angefordert oder
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unter https://www.sg.ch/umwelt-natur/veterinaerwesen/unterwegs-mit-tieren/soemmerung.html abgerufen werden.
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