Elektronische amtliche Publikationsplattform

21. Mai 2019
Ab 1. Juni 2019 werden alle rechtsverbindlichen amtlichen Publikationen der Gemeinde Berneck auf der Publikationsplattform des Kantons – www.publikationen.sg.ch – publiziert.

Amtliche Publikationen

Die Gemeinden müssen ihre amtlichen Bekanntmachungen wie die Anzeige von Planauflageverfahren oder Referendumsverfahren von Gesetzes wegen in ihren amtlichen Publikationsorganen veröffentlichen. Gemäss aktueller Regelung hat der Gemeinderat Berneck anlässlich der Konstituierung für die Amtsdauer 2017 - 2020 den «Rheintaler» und den öffentlichen Anschlagkasten als Publikationsorgan festgelegt. Einzelne Publikationen sind von Gesetzes wegen auch im kantonalen Amtsblatt zu publizieren.

Mit dem per 1. Juni 2019 neu in Kraft tretenden Publikationsgesetz schafft der Kanton St. Gallen eine digitale Publikationsplattform, die er anstelle des Amtsblatts neu für alle Veröffentlichungen nutzt. Der Kanton wird seine amtlichen Publikationen ab 1. Juni 2019 rechtsverbindlich im Internet veröffentlichen und damit allen Rechtssuchenden kostenlos und umfassend einen gesicherten elektronischen Zugang zu den amtlichen Publikationsorganen ermöglichen.

Das Publikationsgesetz erlaubt es auch den Gemeinden, die Publikationsplattform des Kantons als rechtsverbindliches amtliches Publikationsorgan zu bestimmen. Die Nutzung dieser Publikationsplattform ist für Gemeinden kostenlos. Der Gemeinderat hat beschlossen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Ab 1. Juni 2019 werden alle amtlichen Publikationen sowie die Rechtssammlung der Gemeinde Berneck nur noch auf der neuen kantonalen Publikationsplattform rechtsverbindlich veröffentlicht.

Damit Einwohnerinnen und Einwohner ohne Internetanschluss nicht von den amtlichen Publikationen ausgeschlossen sind, wird der Gemeinderat bis auf weiteres amtliche Publikationen weiterhin in der Presse (Rheintaler) und im Anschlagkasten veröffentlichen. Ebenfalls wie bisher werden sie auch auf der Website www.berneck.ch aufgeschaltet. Diese Publikationen haben jedoch keine Rechtsverbindlichkeit. Sie haben lediglich Informationscharakter.

Die Bekanntmachung der Baugesuche im ordentlichen Verfahren erfolgt neu analog den anderen amtlichen Publikationen auf der elektronischen Publikationsplattform des Kantons. Die bisherige Veröffentlichung im Anschlagkasten und auf der Homepage der Gemeinde wird ebenfalls weiterhin angeboten (ohne Rechtsverbindlichkeit).