Gemeinderatsverhandlungen vom 11.10.2018

11. Oktober 2018

Referendumsvorlage Änderung Heimreglement

Mit der Änderung der Gemeindeordnung schaffte die Bürgerversammlung vom 28. März 2018 die Grundlage, damit das Alters- und Pflegeheim als unselbständiger Betrieb geführt werden kann wie die Elektra- und die Wasserversorgung. Mit der nun vom Gemeinderat am 25. September 2018 erlassenen 2. Änderung des Heimreglements, wird das Alters- und Pflegeheim Städtli ab nächstem Jahr als unselbständiger Betrieb geführt.

Zudem nutzte der Gemeinderat die Gelegenheit und passte das Reglement im Bereich Organisation und Taxordnung den heutigen Verhältnissen an: Im Bereich Organisation führt seit längerem die durch die Bereichsleitungen zusammengesetzte Geschäftsleitung erfolgreich das Alters- und Pflegeheim und die Bestimmungen zur Taxordnung wurden den heutigen Bestimmungen mit Pensions-, Pflege- und Betreuungstaxen angepasst. Neu soll mit der Taxordnung der Kostenvorschuss bei Eintritt sowie der Auswärtigenzuschlag festgelegt werden können.

Das Heimreglement liegt vom 12. Oktober bis 21. November 2018 öffentlich auf und kann im Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock, sowie auf der Website www.berneck.ch eingesehen werden. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens beträgt 256 Unterschriften. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative [sGS 125.1]). Ein Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen.

 

Referendumsvorlage Erlass Reglement Reserve Werterhalt Finanzvermögen

Im Hinblick auf die Einführung des Rechnungsmodells der St. Galler Gemeinden (RMSG) hat der Gemeinderat am 25. September 2018 das Reglement für den Werterhalt im Finanzvermögen erlassen. Mit dem Reglement werden eine Reserve für werterhaltende Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten für Liegenschaften im Finanzvermögen und eine für den Ausgleich von Wertschwankungen in Finanz- und Sachanlagen geschaffen. Die Reserven werden durch die Rücklage aus den jährlichen Erträgen gebildet. Die jährliche Einlage in die Reserve Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten beträgt 2 Prozent des Neuwerts der Finanzliegenschaften, bis die Reserve 20 Prozent des Neuwerts ausweist. Die Reserve Ausgleich Wertschwankungen in Finanz- und Sachanlagen beträgt max. 10 Prozent des Buchwerts der Finanz- und Sachanlagen.

Das Reglement liegt vom 12. Oktober bis 21. November 2018 öffentlich auf und kann im Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock, sowie auf der Website www.berneck.ch eingesehen werden. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens beträgt 256 Unterschriften. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative [sGS 125.1]). Ein Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen.

 

Gräberräumung

Infolge Ablauf der Grabesruhe sind bis 24. Mai 2019 folgende Gräber zu räumen:

  • 7 Gräber bei den Erdbestattungen aus dem Jahr 1998 in der ersten Reihe
  • 1 Grab bei den Erdbestattungen aus dem Jahr 1998 in der sechsten Reihe
  • 8 Urnengräber aus dem Jahr 1998 im westlichen Teil des Friedhofs
  • 6 Gräber an der Urnenwand aus dem Jahr 1998 an der östlichen Wand

Die betroffenen Grabreihen tragen einen Schildernachweis.

Die Angehörigen werden ersucht, Grabsteine und Bepflanzungen in der Zeit vom 23. April 2019 (nach Ostern) bis 24. Mai 2019 zu entfernen. Für die Pflanzabfälle soll die bei der Aufbahrungshalle stationierte Mulde benützt werden. Über nicht abgeholte Grabsteine und Pflanzen verfügt nach dem 24. Mai 2019 die Gemeinde.

 

Bachputzete - In den Ferien den Kübach gesäubert

Das Kübachunternehmen Berneck ist für den Unterhalt des Kübachs ab der Schlifistrasse bis zum Littenbach inklusive des Entenweiers zuständig. Die Finanzierung erfolgt durch einen Perimetereinzug. Der Unterhalt erfolgt durch Mitarbeitende des Werkhofs unter Einbezug der Melioration der Rheinebene sowie bei Bedarf unter Mithilfe von weiteren Spezialisten.

Auch in diesem Jahr wurde eine Bachputzete mit Schülern in Form eines Ferienjobs durchgeführt. Acht Schülerinnen und Schüler der OMR Heerbrugg haben in der ersten Herbstferienwoche den Bachabschnitt Schlifistrasse bis zum Entenweiher unter Aufsicht der Bauverwaltung Berneck gesäubert. Sie entfernten in mühsamer Arbeit eingewachsenes Gras und Wurzelwerk aus den Natursteinwänden. Die fleissigen Schü-ler erledigten diese Arbeit mit sehr viel Engagement und Einsatz. Fussgänger und Anwohner honorierten diesen mit Zuspruch und Lob. Zum Ende der Woche wurden knapp 200 Kilo Material (Vorjahr 400 Kilo) aus dem Bach entfernt und entsorgt. Die Gemeinde Berneck und insbesondere das Kübachunternehmen bedanken sich besonders bei den Jugendlichen, die sich für den Ferienjob gemeldet haben.

 

Büros der Gemeindeverwaltung am 1. und 2. November 2018 geschlossen

Die Büros der Gemeindeverwaltung Berneck bleiben am Donnerstag, 1. November, und Freitag, 2. November 2018, den ganzen Tag geschlossen. Bei Todesfällen wenden Sie sich bitte an den Pikettdienst des Bestattungsamts, Telefon Nr. 079 531 67 52. Für dringende Anliegen (Notfälle) betreffend Wasserversorgung, Elektra oder Strassenunterhalt wählen Sie die Pikettnummer 071 747 44 82.

 

Erteilte Baubewilligungen

im ordentlichen Verfahren:

  • Flückiger Felix, Zelghalde 24a, 9500 Wil, für die Montage eines Geländers auf die bestehende Garage, Grundstück Nr. 504, Burggass 8, 9442 Berneck;

  • Flückiger Felix, Zelghalde 24a, 9500 Wil, für den Umbau des geschützten Brunnens, Grundstück Nr. 504, Burggass 8, 9442 Berneck;

  • Bischofberger Franziska, Gässeli 11, 9442 Berneck, für die Fassadenrenovation und Erstellung Vordach beim Eingang, Grundstück Nr. 356, 9442 Berneck;

  • Benz Andreas und Michaela, Kübachstrasse 1, 9442 Berneck, für die Erstellung einer Luft-Wasser Wärmepumpe unter der Treppe, Grundstück Nr. 345, Kübachstrasse 1, 9442 Berneck;

im Meldeverfahren

  • Bruno Eugster AG, Berneckerstrasse 13, 9434 Au, für die Erstellung einer Photovoltaik-Anlage auf dem bestehenden Dach (101 kWp), Grundstück Nr. 951, Auerstrasse 37, 9442 Berneck.

 

Arbeitsvergaben

Der Gemeinderat hat folgende Arbeiten vergeben betreffend:

  • Erstellung Netzschutzkonzept Mittelspannungsebene zum Angebot von CHF 17‘137.20 inkl. MwSt. an die Cellpack Power Systems AG, Schützenhausstrasse 2, 5612 Villmergen.

 

Der Gemeinderat Berneck hat zudem

… die Veranstaltung «PUMP, CHILL & GRILL» vom Samstag, 20. Oktober 2018, genehmigt.

 

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Freundliche Grüsse

Gemeinderatskanzlei Berneck
Der Gemeinderatsschreiber Stv.
Susana Jevremovic
11. Oktober 2018

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