Aufhebung Kantonales Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in WaldesnäheFür einmal sind die Regenfälle am Wochenende über das ganze Kantonsgebiet viel heftiger ausgefallen, als dies aufgrund der Prognosen letzte Woche abgeschätzt wurde. Die Messungen des Kantonsforstamtes erlauben eine Aufhebung des kantonalen Feuer- und Feuerwerksverbots im Wald und in Waldesnähe per 5. September. Das Wasserentnahmeverbot bleibt vorerst noch bestehen. In der vergangenen Woche kam es über dem gesamte Kantonsgebiet zu ergiebigen Niederschlägen. Es fiel flächendeckend zwischen 40 bis 60 Millimeter Regen. Die Situation in den Wäldern konnte sich deutlich entspannen und die merklich tieferen Temperaturen sorgen mittelfristig für keine Verschlechterung der Lage. Die Waldbrandgefahr reduziert sich auf «mässig» bis «erheblich». Somit ist die Verfügung des Sicherheits- und Justizdepartements vom 24. Juli aufgehoben und es darf ab dem 5. September wieder im Wald und in Waldesnähe Feuer gemacht werden.
Immer noch tiefe Wasserstände
Einschränkungen bei Wasserentnahmen teilweise aufgehoben Das Sicherheits- und Justizdepartement dankt der Bevölkerung für das Verständnis, das sie gegenüber dem Feuer- und Feuerwerksverbot gezeigt hat. Grossmehrheitlich hat sich die Bevölkerung vorbildlich an die Verbote gehalten. Gemäss Angaben der Kantonspolizei mussten in der Zeit des Feuer- und Feuerwerksverbotes lediglich 27 Personen verzeigt werden. Datum der Neuigkeit 4. Sept. 2018
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