Gemeinderatsverhandlungen vom 15.01.2021

15. Januar 2021

Neue Schulordnung untersteht fakultativem Referendum
Mit der Inkorporation der Primarschulgemeinde Berneck auf 1. Januar 2021 ist auch die neue Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Berneck in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat eine vom Schulrat verabschiedete neue Schulordnung erlassen, die an die aktuelle Schulgesetzgebung und die neue Organisationsform angepasst ist.

Die neue Schulordnung untersteht vom 21. Januar 2021 bis 1. März 2021 dem fakultativen Referendum. Während der Referendumsfrist können 253 in Berneck stimmberechtigte Personen ein Referendumsbegehren einreichen. Die Schulordnung liegt im Rathaus öffentlich auf und kann auf der Website eingesehen werden.

 

Anpassungen des Reglements über den Fonds für das Zentrum im Städtli
Spenden, die allen Bewohner*innen des Zentrums im Städtli zu Gute kommen sollen, werden in einen Fonds gelegt. Auf den 1. Januar 2021 änderte die Bezeichnung des Alters- und Pflegeheims Städtli in Zentrum im Städtli. Entsprechend passte der Gemeinderat den Namen des Fondsreglements an. Gleichzeitig wurde im Reglement die Kontonummer nach neuem RMSG-Kontoplan nachgeführt. Diese beiden Anpassungen unterstehen nicht dem fakultativen Referendum. Das angepasste Reglement ist bereits auf der Website aufgeschaltet.

 

Individuelle Prämienverbilligung 2021
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.

Anmeldung / Fristen
Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2021 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St.Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2021 massgebend.

Auf der Internetseite der SVA (svasg.ch) ist eine Selbstberechnung möglich. Das intelligente, elektronische Formular kann ab Anfang 2021 online ausgefüllt und abgeschickt werden.

Bitte beachten Sie unbedingt die Einreichfrist per 31. März 2021. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind.

Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.

 

Sirenentest am Mittwochnachmittag, 3. Februar 2021
Am Mittwochnachmittag, 3. Februar 2021, findet in der ganzen Schweiz von 13.30 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des «Allgemeinen Alarms» und auch jener des «Wasseralarms» getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen «Allgemeiner Alarm», ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer, der nach einem Unterbruch von zwei Minuten noch einmal während einer Minute zu hören ist. Wenn nötig, darf die Sirenenkontrolle bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen «Wasseralarm» getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Gesamtschweizerisch werden mehr als 8'000 Sirenen davon 5'000 fest installiert und rund 2'800 mobil auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet.

 

Erteilte Baubewilligungen
im ordentlichen Verfahren:

  • Politische Gemeinde Berneck für die Sanierung des Sandsteinsockels am Schulhaus Bünt, Grundstück Nr. 657, Büntstrasse 6, 9442 Berneck;

  • Bordasch Sabine, Gässeli 4, 9442 Berneck, für Fassaden-, Fenster- und Dachrenovation, Grundstück Nr. 359, Gässeli 4, 9442 Berneck.
     

im Meldeverfahren:

  • Hutter Regula, Taastrasse 39, 9442 Berneck, für die Errichtung einer Indach-Photovoltaikanlage (8.37kW), Grundstück Nr. 1347, Taastrasse 39, 9442 Berneck.

 

Der Gemeinderat Berneck hat zudem

… das Patent für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern für das Reb- und Weingut Maienhalde, Obereggerstrasse, Berneck, lautend auf Peter Indermaur, Maienhalde 1358, Berneck, verlängert.

 

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Freundliche Grüsse

Gemeinderatskanzlei Berneck
Shaleen Frei
Gemeinderatsschreiberin
15.01.2021