Adressauskunft
Das Einwohnerregister ist grundsätzlich öffentlich, sofern ein begründetes Interesse nachgewiesen werden kann. Ohne diesen Interessennachweis darf die Abteilung Einwohnerwesen keine Auskünfte erteilen.
Aktionen
Verantwortliche Person: Denise Scheucher Zuständige Instanz: Einwohneramt
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