Bauabnahme - Schlusskontrolle

Bei der Ausführung eines Bauvorhabens werden verschiedene Kontrollen fällig.
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Bemerkung

Die Bauherrschaft muss dem Bausekretariat unaufgefordert Anzeige machen:

  • nach Erstellung des Schnurgerüstes, vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten
  • nach Erstellung der Abwasseranlagen, vor dem Eindecken
  • nach Verlegung der Schutzraumarmierung
  • nach vollendetem Rohbau
  • nach Fertigstellung der Baute oder Anlage, jedoch spätestens vor dem Bezug
  • nach Fertigstellung der Umgebungsarbeiten.

Verfahren

Das Bausekretariat beauftragt nach eingegangener Anzeige sofort das Ingenieurbüro für die Baukontrolle.

Online-Formular

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