Einbürgerungsverfahren

 

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht der Gemeinde Berneck erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung ist der Einbürgerungsrat zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Mitarbeiterin Kanzlei, Michelle Allemann, Tel. 071 747 44 77, michelle.allemann@berneck.ch, informiert Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. Für die ordentliche Einbürgerung ist mit einer Verfahrensdauer von rund zwei Jahren zu rechnen.

Das Einbürgerungsgesuch mit allen notwendigen Beilagen ist bis spätestens 25. Juni des jeweiligen Jahres an die Gemeinderatskanzlei zu stellen. Trifft das Gesuch nach dem 25. Juni ein, wird dieses im Folgejahr behandelt.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Amts für Gemeinden und Bürgerrecht des Kantons St.Gallen

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