Hundekontrolle

 

In der Schweiz müssen alle Hunde registriert und bei AMICUS (www.amicus.ch) registriert sein. Welpen müssen innerhalb von 3 Monaten gechipt und registriert werden. Zudem muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Registrierung muss durch einen Tierarzt in der Schweiz erfolgen. Das ist vor allem zu beachten, wenn ein Hund im Ausland gechipt wurde.

Der Hundekontrolle sind folgende Ereignisse umgehend zu melden:

  • Anschaffung eines Hundes
  • Tod eines Hundes
  • Abgabe eines Hundes
  • Adressänderungen / Änderungen Ihrer Personalien

Bei AMICUS sind folgende Ereignisse umgehend eintragen zu lassen:

  • Übernahme eines Hundes (nach der Anmeldung bei der Hundekontrolle, sofern der Hund bereits registriert ist, ansonsten muss die Registrierung durch den Tierarzt erfolgen)
  • Abgabe eines Hundes
  • Tod des Hundes

Nach der Registrierung erhalten Sie von AMICUS einen Zugangscode womit einige Änderungen in der Datenbank selbst vorgenommen werden können. Wenn eine E-Mail Adresse hinterlegt ist, können Sie sich die Zugangsdaten jederzeit wieder zustellen lassen. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte bei der Hundekontrolle, damit die E-Mail Adresse hinterlegt werden kann.


Hundesteuer
Die Hundesteuer wird jährlich zu Beginn des Jahres in Rechnung gestellt. Die Hundesteuer beträgt für jeden Hund CHF 120.00.

Die Fälligkeit der Hundesteuer richtet sich nach dem Hundegesetz des Kantons St. Gallen (in Vollzug seit 01.01.2020). Die Hundesteuer wird zu Beginn des Kalenderjahres fällig. Entsteht die Steuerpflicht im Verlauf des Jahres, wird die Hundesteuer in vollem Umfang am Ende des Kalendermonats, in dem die Steuerpflicht entstanden ist, fällig. Die Hundesteuer wird von der politischen Gemeinde eingezogen, in der der/die Hundehalter*in bei Fälligkeit Wohnsitz hat.

Neues Hundegesetz seit 01.01.2020
Das neue Hundegesetz beinhaltet diverse Änderungen in Bezug auf die Hundehaltung. Insbesondere muss gemäss Art. 7 jeder Hundehalter und jede Hundehalterin über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Hier finden Sie das vollständige Hundegesetz des Kantons St. Gallen.

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