HundekontrolleIn der Schweiz müssen alle Hunde registriert und bei AMICUS (www.amicus.ch) registriert sein. Welpen müssen innerhalb von 3 Monaten gechipt und registriert werden. Zudem muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Registrierung muss durch einen Tierarzt in der Schweiz erfolgen. Dies ist vorallem zu beachten, wenn ein Hund im Ausland gechipt wurde. Der Hundekontrolle sind folgende Ereignisse umgehend zu melden:
Bei AMICUS sind folgende Ereignisse umgehend eintragen zu lassen:
Nach der Registrierung erhalten Sie von AMICUS einen Zugangscode womit einige Änderungen in der Datenbank selbst vorgenommen werden können. Wenn eine E-Mail Adresse hinterlegt ist, können Sie sich die Zugangsdaten jederzeit wieder zustellen lassen. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte bei der Hundekontrolle, damit die E-Mail Adresse hinterlegt werden kann.
Die Hundesteuer wird jährlich zu Beginn des Jahres in Rechnung gestellt. Die Hundesteuer beträgt für jeden Hund CHF 120.00. Die Fälligkeit der Hundesteuer richtet sich nach dem Hundegesetz des Kantons St. Gallen (in Vollzug seit 01.01.2020). Neues Hundegesetz seit 01.01.2020 Das neue Hundegesetz beinhaltet diverse Änderungen in Bezug auf die Hundehaltung. Insbesondere muss gemäss Art. 7 jeder Hundehalter und jede Hundehalterin über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Hier finden Sie das vollständige Hundegesetz des Kantons St. Gallen. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen.
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