Baubewilligungsverfahren

 

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Die kantonal einheitlichen Baugesuchsformulare können Sie unter  www.baugesuch.sg.ch beziehen oder direkt ausfüllen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.


Bauen im Ortsbildschutzgebiet
Berneck zeichnet sich aus durch ein historisches und gut erhaltenes Ortsbild. Das ISOS – Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung – bestätigt das. Der Gemeinderat hat bereits vor 10 Jahren eine Schutzverordnung erarbeitet und darin das ISOS berücksichtigt. Damit ist bei Bauverfahren allein die Schutzverordnung Berneck vom 25. September 2009 samt Plan der Schutzobjekte zu berücksichtigen. Sie bezweckt die Erhaltung von Schutzgegenständen und umfasst unter anderem geschützte Kulturobjekte, Landschaftsschutzgebiete und Ortsbilder (Art. 1 f. Schutzverordnung Berneck).

Auch kleine Veränderungen an der Gebäudefassade, der Ersatz von Fenstern und Aussentüren, die Erneuerung eines Schindelschirms oder ein Neuanstrich der Fassade sind damit bewilligungspflichtig. Deshalb ist frühzeitig ein Baugesuch einzureichen.

Die durch die Schutzverordnung ausgedehnte Baubewilligungspflicht bedeutet auf einen ersten Blick unbestritten Mehraufwand. Durch die Baubewilligung erhalten Grundeigentümer*innen im Gegenzug Rechtssicherheit, dass das Bauvorhaben den geltenden Normen entspricht und damit auch einen Investitionsschutz für aktuelle und spätere Eigentümer*innen gegenüber künftigen Gesetzesrevisionen oder Nachbar*innen.

Die Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige Kontaktaufnahme bereits vor der Planungsphase sehr hilfreich und wichtig ist. Die Bauverwaltung Berneck unterstützt alle Bauwilligen sehr gerne, zieht die kantonale Denkmalpflege bei und steht bei Fragen zur Verfügung. Die kantonale Denkmalpflege bietet Bauberatungen an und hat verschiedene Merkblätter zur denkmalgerechter Erneuerung (Fassaden, Materialien usw.) auf der Website publiziert.

Bautätigkeit beim Entenweiher 2011
Bautätigkeit beim Entenweiher 2011
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