Abfall und EntsorgungGemäss Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung (EG-USG) sind die Gemeinden mit der Abfallentsorgung beauftragt. Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Montag eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in KVR-Gebührensäcken, die in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten Sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Bei widerrechtlichem Verhalten müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsentschädigung auferlegen. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft. Die aktuelle Kehrichtsackgebühren betragen:
Das Grüngut wird gemäss Abfallplan abgeführt. Die Kosten für die Kehrichtabfuhr werden nach dem Verursacherprinzip erhoben. Die entsprechende Gebühr ist in den Verkaufspreisen der offiziellen Kehrichtsäcken, den Bündel- und Sperrgutmarken sowie den Containerplomben enthalten. Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Abfallkalender, der jährlich in die Haushaltungen verteilt wird, sowie unter www.kvr.swiss entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft. Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Alöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) steht Ihnen die Abfallsammelstelle oder spezielle Sammelaktionen gemäss Abfallkalender zur Verfügung. Öffnungszeiten Sammelstelle: Montag – Freitag: 07.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 20.00 Uhr Samstag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 17.00 Uhr An Sonn- und Feiertagen ist die Sammelstelle geschlossen. Publikationen
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