Amtsvormundschaft Mittelrheintal AVMR

Die Amtsvormundschaft Mittelrheintal erfüllt die von den Gemeinden, bzw. Vormundschaftsbehörden gemäss Art. 360ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (SR 210; abgekürzt ZGB) übertragenen Aufgaben.

Es handelt sich insbesondere um Aufgaben der gesetzlichen Sozialarbeit wie:

•Führung von vormundschaftlichen Massnahmen gemäss ZGB (Vormundschaften, Beiratschaften, Beistandschaften)
•Lohnverwaltungen
•Beratung von Behörden
•Abklärungen im Auftrag der Vormundschaftsbehörden
•weiterer durch die Gemeinden, bzw. Vormundschaftsbehörden übertragenen Aufgaben

Kontakt

Amtsvormundschaft Mittelrheintal AVMR
Balgacherstr. 210
9435 Heerbrugg

Tel. 071 727 14 90
Fax 071 727 14 91
info@avmr.ch

Öffnungszeiten

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