Amtsvormundschaft Mittelrheintal AVMR
Die Amtsvormundschaft Mittelrheintal erfüllt die von den Gemeinden, bzw. Vormundschaftsbehörden gemäss Art. 360ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (SR 210; abgekürzt ZGB) übertragenen Aufgaben.
Es handelt sich insbesondere um Aufgaben der gesetzlichen Sozialarbeit wie: •Führung von vormundschaftlichen Massnahmen gemäss ZGB (Vormundschaften, Beiratschaften, Beistandschaften) •Lohnverwaltungen •Beratung von Behörden •Abklärungen im Auftrag der Vormundschaftsbehörden •weiterer durch die Gemeinden, bzw. Vormundschaftsbehörden übertragenen Aufgaben
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