Geschäftsprüfungskommission (GPK)

Die Aufgabe der GPK ist im Wesentlichen im Gesetz umschrieben.
Sie prüft namentlich:

  • die Amtsführung des Gemeinderates im abgelaufenen Jahr
  • die Amtsführung der Verwaltung im abgelaufenen Jahr
  • die Amtsführung der Unternehmen im abgelaufenen Jahr
  • die Führung des Gemeindehaushaltes im abgelaufenen Jahr
  • die Anträge des Gemeinderates über Voranschlag und Steuerfuss für das kommende Jahr.

Kontakt

Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Brändlistrasse 30
9435 Heerbrugg

mario.ammann@gmx.ch

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