Grundstücksteigerung - Grundstück Nr. 651, Rathausplatz 2, Berneck
Schuldner und Grundeigentümer Widmer Arnold, Rathausplatz 2, 9442 Berneck
Steigerungstag Donnerstag, 8. November 2018, 10.00 Uhr
Steigerungslokal Pfarrsaal der Kath. Kirchgemeinde, Rathausplatz 4, 9442 Berneck
Ende der Eingabefrist 24. September 2018, 24.00 Uhr
Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses Vom 15. bis 24. Oktober 2018 im Büro 6 des Betreibungsamtes Berneck
Steigerungsobjekt Grundstück Nr. 651, Rathausplatz 2, 9442 Berneck/Grundbuch Berneck 418 m2, Gebäude (133 m2), Gartenanlage (285 m2), Dreifamilienhaus mit Bilderrahmenwerkstatt Vers.-Nr. 479
Betreibungsamtliche Schätzung vom 8. September 2017 CHF 480'000.--
Besichtigung der Steigerungsobjekte Dienstag, 30. Oktober 2018, 14.00 Uhr Nur gegen telefonische Voranmeldung beim Betreibungsamt (071 747 44 79)
Hinweise Die Verwertung erfolgt infolge Betreibungen von Pfändungsgläubigern. Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Anrechnung am Kaufpreis eine Anzahlung von CHF 50'000.-- (in bar oder mittels Bankcheck einer Inlandbank, ausgestellt an die Order des Betreibungsamtes Berneck – keine Privatchecks) zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 7. Dezember 2018 zahlbar. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden. Pfandgläubiger und Dienstbarkeitsberechtigte werden auf die Aufforderung zur Anmeldung ihrer Rechte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 31. August 2018 und im Amtsblatt des Kantons St. Gallen vom 4. September 2018 aufmerksam gemacht. Es wird auf die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung des Bundesgerichtes über Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG) sowie die Art. 133 bis 143 SchKG verwiesen. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie die dazugehörende Verordnung (BewV) verwiesen.
31.08.2018 | Betreibungsamt Berneck |