Hauseigentümer müssen Öltank prüfen lassen

20. August 2018

Bis zur Anpassung des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes im Jahr 2007 erhielten Tankanlagenbesitzer von der Gemeinde oder dem Kanton eine Aufforderung, ihren Tank kontrollieren zu lassen. Damit ist jedoch die Pflicht der Hauseigentümer, ihre Tankanlage regelmässig kontrollieren zu lassen, nicht erloschen.

Nimmt die Umwelt wegen einer fehlenden Kontrolle Schaden, haftet der Eigentümer/Besitzer. Alle Eigentümer von Tankanlagen werden deshalb gebeten eine periodische Kontrolle der Tankanlagen (sinnvoll ist alle 10 Jahre) durch qualifizierte Fachunternehmen durchführen zu lassen. Eine professionelle Tankkontrolle erhöht die Sicherheit und erhält den Wert der Anlage. Ausserdem können im Sinne der Vorsorge Umweltschäden (zB im Grundwasser) verhindert werden.