Verkehrsanordnung
Büntstrasse, Durchfahrt Liegenschaft Obere Mühle 502
«Verbot für Motorwagen» (2.03) mit Zusatz «Zubringerdienst gestattet» aus südöstlicher Richtung und Vorsignalisation
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).
Das Polizeikommando