Referendumsvorlage: Erlass neues Abfallreglement
Das aktuelle Reglement für die Abfallbeseitigung wurde im Jahr 1985 erlassen. Die übergeordnete Gesetzgebung hat sich seither massgeblich verändert, insbesondere auch der Umgang mit verschiedenen Abfall-Fraktionen. Ab nächstem Jahr verpflichtet der Kanton St. Gallen auf Initiative des kantonalen Amts für Umwelt die Gemeinden, die Grünabfuhren gebührenpflichtig durchzuführen.
Die politische Gemeinde Berneck ist Mitglied im Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal (KVR). Dieser stellte den Mitgliedsgemeinden ein neues Muster-Abfallreglement zur Verfügung. Der Gemeinderat erliess basierend auf diesem Musterreglement für Berneck das nun aufliegende Abfallreglement. Es untersteht dem fakultativen Referendum vom 26. September 2022 bis 4. November 2022.
(Fakultatives Referendum gem. Art 23 Gemeindegesetz sowie den Gemeindeordnungen der Mitgliedsgemeinden des Zweckverbands Kehrichtverwertung Rheintal)
Gegenstand: Abfallreglement der Mitgliedsgemeinden des
Zweckverbands Kehrichtverwertung Rheintal
Beschluss des Gemeinderates Berneck vom
12.07.2022 / In Vollzug ab 1. Januar 2023
Referendumsfrist: 26. September 2022 bis 4. November 2022
Öffentliche Auflage: Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock,
sowie Website Publikationsplattform
(www.publikationen.sg.ch)
Quorum für das Zustandekommen
eines Referendumsbegehrens: 253 gültige Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Berneck, Rathausplatz 1, 9442 Berneck, einzureichen.
Berneck, 23. September 2022 Der Gemeinderat
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