1. Nachtrag zum Wasserversorgungsreglement und 2. Nachtrag zum Reglement über die Finanzierung der Aufwendungen für den Gewässerschutz per 11. Mai 2022 in Kraft gesetzt

20. Mai 2022

Am 11. Januar 2022 hat der Gemeinderat den 1. Nachtrag zum Wasserversorgungsreglement und den 2. Nachtrag zum Reglement über die Finanzierung der Aufwendungen für den Gewässerschutz erlassen. Die Reglementsergänzung/-änderung wurden vom 1. April 2022 bis 10. Mai 2022 koordiniert mit den beteiligten Rheintaler Gemeinden dem fakultativen Referendum unterstellt. 

Während der Referendumsfrist und auch danach ging bei der Gemeinderatskanzlei kein Referendumsbegehren ein. Der Gemeinderat stellte deshalb am 17. Mai 2022 fest, dass die Referendumsfrist unbenützt verstrichen ist und der 1. Nachtrag zum Wasserversorgungsreglement und der 2. Nachtrag zum Reglement über die Finanzierung der Aufwendungen für den Gewässerschutz damit am 11. Mai 2022 Rechtsgültigkeit erlangt haben.

Die beiden Reglemente werden seit 11. Mai 2022 angewendet. 

Name
1. Nachtrag zum Wasserversorgungsreglement Download 0 1. Nachtrag zum Wasserversorgungsreglement
2. Nachtrag zum Reglement über die Finanzierung der Aufwendungen für den Gewässerschutz Download 1 2. Nachtrag zum Reglement über die Finanzierung der Aufwendungen für den Gewässerschutz