Urnenabstimmung am 10. April 2022 anstelle der Bürgerversammlung

4. Februar 2022

In der weiterhin andauernden Corona-Situation hat der Gemeinderat entschieden, auf die Durchführung der Bürgerversammlung zu verzichten und über die Genehmigung der Jahresrechnung 2021 und des Budgets 2022 an der Urne am 10. April 2022 abstimmen zu lassen.

Eine Bürgerversammlung am 25. März 2022 wäre zwar grundsätzlich zulässig, Stimmberechtigte können aber infolge Isolation oder Quarantäne ihre politischen Rechte nicht wahrnehmen oder müssen gar auf eine Teilnahme verzichten, weil sie zu einer Risikogruppe gehören.

Eine Verschiebung der Bürgerversammlung auf einen geeigneteren Zeitpunkt wiederum ist aufgrund der wechselhaften Lage und der notwendigen Vorbereitungszeit kaum planbar.

Die St. Galler Regierung hat am 14. Dezember 2021 mit der Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie im ersten Halbjahr 2022 wiederum die Grundlage dafür geschaffen, dass die Gemeinden dieses Jahr anstelle der Bürgerversammlung eine Urnenabstimmung durchführen können.

Infolge der weiterhin ausserordentlichen Lage und der unklaren Entwicklung in den nächsten Wochen aufgrund des Coronavirus, hat der Gemeinderat beschlossen, dass über die Geschäfte der Bürgerversammlung vom 25. März 2022 am Sonntag, 10. April 2022, an der Urne abgestimmt wird. Die Stimmunterlagen werden Mitte März zugestellt.