Alpviehsömmerung 2021 im Kanton St. Gallen / Vorarlberg
Alpviehsömmerung 2021 im Kanton St. Gallen / Vorarlberg
Die Sömmerungsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinsame Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr.
BVD (Bovine Virus-Diarrhoe)
Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Ausnahmen erteilt der Kantonstierarzt. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen.
Detaillierte Informationen und Vorschriften bezüglich BVD, Kennzeichnung und Meldung für Sömmerungstiere finden sich auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde und können
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auf den Gemeinderatskanzleien und bei den Tierärzten
eingesehen werden, -
beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV),
Blarerstrasse 2, 9001 St. Gallen (Tel. 058 229 28 70)
angefordert oder -
mit untenstehendem QR-Code abgerufen werden.
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Sömmerungsvorschriften 2021 | Download | 0 | Sömmerungsvorschriften 2021 |