Genehmigung Strassenbauprojekt und Teilstrassenplan «Bahnstrasse Abzweiger GS 54»
Politische Gemeinde Berneck – Der Gemeinderat hat am 25. August 2020 gestützt auf Art. 38 Abs. 1 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt:
Strassenbauprojekt und Teilstrassenplan «Bahnstrasse Abzweiger GS 54
Das Strassenprojekt und die Einteilung (Teilstrassenplan) «Bahnstrasse Abzweiger GS 54» liegen während 30 Tagen, d.h. vom 8. September bis 7. Oktober 2020, im Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Linienführung der Strasse inkl. Wendeanlage ist während der Auflagefrist im Gelände markiert.
Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Projekt und den Teilstrassenplan «Bahnstrasse Abzweiger GS 54» beim Gemeinderat Berneck, Rathausplatz 1, 9442 Berneck, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
9442 Berneck, 7. September 2020 Gemeinderat Berneck
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