Hecken und Sträucher zurückschneiden – Bessere Sicht = mehr Sicherheit

12. Juni 2020

Durch hervorragende Äste oder zu gross gewachsene Hecken und Sträucher kommt es häufig zu Sichtbeeinträchtigungen. Die Grundeigentümer/innen werden gebeten, auf ihrem Grundstück alle überragenden und sichtbehindernden Äste und Sträucher auf die gesetzlichen Abstände im Strassen- bzw. Ein- und Ausfahrtsbereich einer öffentlichen Strasse zurückzuschneiden. Diese Massnahme dient der Verkehrssicherheit. Es ist aber auch ein Schutz vor rechtlichen Problemen: Grundeigentümer/innen können zur Verantwortung gezogen werden, wenn es wegen Sichtbehinderungen durch Pflanzen entlang der Parzellengrenze zu Schäden oder Unfällen kommt.

Weitere Informationen erhalten Sie von der Bauverwaltung Berneck.