Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2021/2024

21. Februar 2020

Die Wahlvorschläge für die Gesamterneuerungswahlen vom 27. September 2020 sind bis 25. Juni 2020 einzureichen.

Wahlvorschläge für Kandidaturen für das Gemeindepräsidium, das Schulratspräsidium, für einen Sitz im Gemeinderat oder Schulrat sowie in der Geschäftsprüfungskommission der politischen Gemeinde Berneck müssen bis spätestens Donnerstag, 25. Juni, um 11.30 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden. Gleiches gilt für die Wahlen der Ortsgemeinde Berneck. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn 15 in der politischen Gemeinde (Ortsgemeinde) Stimmberechtigte ihn unterschreiben und die Kandidierenden ihr Einverständnis zur Kandidatur erklären. Formulare für die Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen zur Kandidatur sind bei der Gemeinderatskanzlei (Aktuariat der Ortsgemeinde) erhältlich und hier abrufbar. Die eingereichten Wahlvorschläge werden geprüft, anschliessend werden amtliche Stimmzettel gedruckt.

Entschliesst sich jemand nach Ablauf der Einreichefrist zur Kandidatur, steht dem grundsätzlich nichts entgegen. Diese Kandidaturen erscheinen aber nicht auf dem vorgedruckten, amtlichen Stimmzettel und müssen sich auf anderem Weg bekanntmachen. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 29. November statt. Wahlanmeldeschluss für den zweiten Wahlgang ist am Montag, 5. Oktober, um 11.30 Uhr. Wenn für den zweiten Wahlgang nur so viele Vorschläge eingehen, wie Mandate zu vergeben sind, ist auch die stille Wahl möglich.