Öffentliche Planauflage: Kantonsstrasse Nr. 28 - Korrektion / Hangsicherung SulzbachKanton St. Gallen - Gemäss Art. 41 des Strassengesetzes vom 12. Juni 1988 (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird öffentlich aufgelegt: Kantonsstrasse Nr. 28, Berneck: Korrektion / Hangsicherung Sulzbach - B18.1.028.027 Von der Regierung beschlossen am 5. Juni 2018 Auflageort: Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock Mit dem Kantonsstrassenprojekt wird ein Gewässer (Sulzbach) tangiert. Schriftliche und begründete Einsprachen gegen das Projekt und die Zulässigkeit der Enteignung gemäss Art. 45 StrG können während der Auflagefrist beim Baudepartement des Kantons St. Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). St. Gallen, 21. August 2018 Der Kantonsingenieur Datum der Neuigkeit 21. Aug. 2018
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