Gemeinderatsverhandlungen vom 16.02.2018

16. Februar 2018
Rechnungsabschluss besser als budgetiert

Die Jahresrechnung 2017 der Politischen Gemeinde Berneck schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 519'565.93 ab. Die Besserstellung gegenüber Budget beträgt demnach CHF 1'385'474.27. Der Gemeinderat will den Gemeindesteuerfuss von 92 auf 97 Steuerprozenten erhöhen, um den Eigenkapitalabbau abzubremsen. Das Budget 2018 sieht nach korrigiertem Steuerfuss ein Defizit von CHF 1'328'700.00 vor.

Rechnung 2017 um rund 1.4 Mio. Franken besser als budgetiert
Der Voranschlag 2017 rechnete mit einem Defizit und einem Bezug aus dem Eigenkapital von CHF 1'905'040.20. Die Jahresrechnung 2017 schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 519'565.93 ab und damit um CHF 1'385'474.27 besser als budgetiert. Zu diesem Ergebnis beigetragen haben verschiedene Minderausgaben, insbesondere CHF 386’100 bei den Schulen, CHF 269'200 bei der allgemeinen Sozialhilfe, CHF 138’700 in der Kontogruppe Kinder und Jugendliche, CHF 242'300 bei Umwelt und Raumordnung, sowie rund CHF 112‘100 Mehreinnahmen bei den Liegenschaften im Finanzvermögen (u. a. Nettogewinn aus Verkauf der Bürki-Scheune). Die Rechnung 2017 wurde zudem durch Reserveauflösungen im Umfang von CHF 840'000 entlastet.

Steuerfussanpassung um Eigenkapitalabbau abzubremsen
Im Jahr 2013 senkte der Gemeinderat den Steuerfuss um 5 Prozent, um das Eigenkapital von damals rund 6 Mio. Franken schrittweise abzubauen. In den letzten drei Jahren schloss die Jahresrechnung jeweils mit Defiziten ab, sodass das Eigenkapital nun rund 3,5 Mio. Franken beträgt. Um die Eigenkapitalreduktion abzubremsen, beantragt der Gemeinderat in Übereinstimmung mit der Geschäftsprüfungskommission, den Steuerfuss um 5 Prozentpunkte wieder auf 97 Prozent zu erhöhen. Diese Erhöhung bringt Mehreinnahmen von rund CHF 450’000. Trotzdem ist ein Defizit von CHF 1'328’700 budgetiert. Auch wenn erfahrungsgemäss mit einer Besserstellung zu rechnen ist, wird auch im Jahr 2018 mit einem weiteren Eigenkapitalabbau zu rechnen sein.

Elektrizitätsversorgung
Die Laufende Rechnung der Elektra ist ausgeglichen. Die Nettoinvestitionen betrugen im 2017 total CHF 1'015'492.66 (Budget 2017: CHF 2‘231‘500).
Im Voranschlag 2018 sind Investitionen über CHF 1'908’000 geplant. Vorgesehen ist erneut eine Ablieferung an den Gemeindehaushalt von CHF 420'000. Die ordentlichen Abschreibungen werden auf CHF 270‘000 voranschlagt. Die Laufende Rechnung sieht einen Einnahmenüberschuss von CHF 342’000 vor.

Wasserversorgung
Die Laufende Rechnung der Wasserversorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss nach ordentlichen Abschreibungen von CHF 74'348.11 ab. Der Überschuss 2017 soll der Reserve Wasserversorgung zugewiesen werden. Nach der Reservebildung ist die Wasserversorgung beim Gemeindehaushalt mit CHF 8'749'059.76 verschuldet.
Der Ertragsüberschuss ist auf Minderaufwendungen in der Verwaltung und der Wasserfassung und -speicherung zurückzuführen. Zudem waren die Kosten für den externen Wasserankauf um einiges tiefer als budgetiert. Erfreulich ist zudem, dass der Wasserverlust in den letzten 7 Jahren markant gesenkt werden konnte von knapp 22% auf 6.4 %, was rund 70’000 m3 (70 Mio. Liter) entspricht.
Der Voranschlag 2018 rechnet mit einem Aufwandüberschuss von CHF 51’250. Die ordentlichen Abschreibungen werden auf CHF 420‘000 voranschlagt. Geplant sind Nettoinvestitionen über CHF 1‘028‘000.


Bürgerversammlung 2018
Die ordentliche Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Berneck findet am Mittwoch, 28. März 2018, um 20.00 Uhr, zusammen mit der Primarschulgemeinde Berneck, in der Mehrzweckhalle Bünt in Berneck statt.
Neben den ordentlichen Traktanden wird über folgende Gutachten abgestimmt:

 

  • Änderung der Gemeindeordnung betreffend Führung von unselbständigen öffentlich-rechtlichen Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit (Alters- und Pflegeheim Städtli);

  • Bericht und Antrag des Primarschulrats und des Gemeinderats betreffend Weiterführung des Prozesses zur Bildung einer Einheitsgemeinde;

  • Gutachten betreffend Sanierung Hostetstrasse Abschnitt Sulzbach.

 

Abstimmung vom 4. März 2018
Am Sonntag, 4. März 2018, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, finden statt:
Eidgenössische Volksabstimmung



  • Bundesbeschluss vom 16. Juni 2017 über die neue Finanzordnung 2021 
-Volksinitiative vom 11. Dezember 2015 «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren» (Abschaffung der Billag-Gebühren)

Kantonale Volksabstimmung
  • Kantonsratsbeschluss über Erneuerung und Umbau des Theaters St. Gallen

Briefliche Abstimmung
Jede/r Stimmberechtigte kann die Stimme brieflich abgeben. Eine genaue Anleitung befindet sich auf dem Stimmausweis. Die Urnenöffnungszeiten sowie die Möglichkeit der vorzeitigen persönlichen Stimmabgabe sind ebenfalls auf dem Stimmausweis ersichtlich. 
 

 

Individuelle Prämienverbilligung 2018
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.

Anmeldung / Fristen
Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2018 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2018 massgebend.
Auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv ist eine Selbstberechnung möglich. Erstmals kann das intelligente, elektronische Formular online ausgefüllt und abgeschickt werden.
Die Einreichfrist per 31. März 2018 ist zwingend zu beachten. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind.
Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.

 

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Freundliche Grüsse

 

Gemeinderatskanzlei Berneck
Der Gemeinderatsschreiber
Philipp Hartmann
16.02.2018