Die Entschädigungen der gewählten Behördenmitglieder werden veröffentlicht

18. Januar 2017
Die Entschädigungen der gewählten Behördenmitglieder für die neue Amtsdauer wurden festgelegt. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Entschädigungen aus Transparenzgründen zu veröffentlichen.

Gemeindepräsident
Gemeindepräsident Bruno Seelos ist im Vollpensum angestellt. Das Jahresgehalt (inklusive 13. Monatsgehalt) des Gemeindepräsidenten beträgt brutto CHF 179‘374. Zusätzliche Entschädigungen für die Teilnahme an Sitzungen sowie Taggelder werden nicht separat entschädigt und sind im Lohn enthalten. Externe Entschädigungen aus Zweckverbänden oder Arbeitsgruppen im Rahmen von rund CHF 5‘000 pro Jahr gehen vollumfänglich in den Gemeindehaushalt. Der Arbeitseinsatz richtet sich nach den Bedürfnissen der Gemeinde. Aus diesem Grund werden keine Überstunden ausbezahlt. Ausserdem erhält der Gemeindepräsident jährlich Pauschalspesen über CHF 4‘800 pro Jahr für das Auto sowie CHF 3‘000 pro Jahr für die Repräsentation im Dorf.

Mitglieder des Gemeinderates
Die nebenamtlich tätigen Mitglieder des Gemeinderates erhalten eine jährliche Grundentschädigung von CHF 9‘000. Diese umfasst insbesondere das Aktenstudium, den Besuch von Veranstaltungen und Anlässen sowie Repräsentationen usw. Ebenfalls abgegolten ist die Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Kommissionen, sofern diese in Einzelfällen nicht zusätzlich entschädigt werden. Im Weiteren erhält jedes Gemeinderatsmitglied eine pauschale Telefon- und Autospesenentschädigung von CHF 1‘200 pro Jahr. Damit sind sämtliche Auslagen für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln abgegolten. Die Entschädigung für das 1. Vizepräsidium beträgt CHF 2‘000 und für das 2. Vizepräsidium CHF 1‘000 pro Jahr. Eine Gemeinderatssitzung wird mit CHF 300 entschädigt. Wie beim Gemeindepräsidium gehen externe Entschädigungen aus Zweckverbänden oder Arbeitsgruppen vollumfänglich in den Gemeindehaushalt.