Bauanzeige Seitz Martin, Berneck - Abbruch Stallgebäude und Neubau Einfamilienhaus (Ortsbild) - GS 668, Büntstrasse, 9442 BerneckIn Anwendung von Art. 139 ff. Planungs- und Baugesetz (PBG) zeigen wir Ihnen hiermit an, dass Seitz Martin, Büntstrasse 9, 9442 Berneck, auf Grundstück Nr. 668, Büntstrasse , 9442 Berneck, (Grundeigentümer: Seitz Martin, Büntstrasse 9, 9442 Berneck) Den Abbruch des bestehenden Stallgebäudes Vers. Nr. 542 und den Neubau eines Einfamilienhauses gemäss den eingereichten Planunterlagen und aufgestellten Visieren vorzunehmen beabsichtigt.
Die Unterlagen für dieses Bauvorhaben liegen im Bauamtsbüro zur Einsichtnahme auf. Auflagefrist: Vom 20. Juli 2022 bis und mit 2. August 2022 Einsprachen sind innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Berneck schriftlich und begründet einzureichen. Dabei ist anzugeben, ob es sich um eine öffentlich- oder privatrechtliche Einsprache handelt. Dokument Seitz_Martin_Berneck_-_Situationsplan.pdf (pdf, 288.0 kB) Datum der Neuigkeit 20. Juli 2022
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