Genehmigung Strassenbauprojekt und Teilstrassenplan «Obere Husenstrasse»
Politische Gemeinde Berneck – Der Gemeinderat hat am 9. März 2021 gestützt auf Art. 38 Abs. 1 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt:
Strassenbauprojekt und Teilstrassenplan «Obere Husenstrasse»
Das Strassenprojekt und die Einteilung (Teilstrassenplan) liegen während 30 Tagen, d. h. vom 26. März bis 26. April 2021, im Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Linienführung der Strasse ist während der Auflagefrist im Gelände markiert.
Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Projekt und den Teilstrassenplan «Obere Husenstrasse» beim Gemeinderat Berneck, Rathausplatz 1, 9442 Berneck, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
9442 Berneck, 25. März 2021 Gemeinderat Berneck
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