Sirenentest am Mittwoch, 6. Februar 2019

28. Januar 2019
Am Mittwochnachmittag, 6. Februar 2019 findet in der ganzen Schweiz von 13.30 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des "Allgemeinen Alarms" und auch jener des "Wasseralarms" getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen "Allgemeiner Alarm", ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer, der nach einem Unterbruch von zwei Minuten noch einmal während einer Minute zu hören ist. Wenn nötig, darf die Sirenenkontrolle bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen "Wasseralarm" getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Gesamtschweizerisch werden mehr als 8'000 Sirenen davon 5'000 fest installiert und rund 2'800 mobil auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet.

 

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm kennen. Wenn der "Allgemeine Alarm" ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Der "Wasseralarm" bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. In den Gemeinden Wartau, Sargans, Vilters-Wangs, Bad Ragaz, Pfäfers, Mels, Benken und Uznach sind Wasseralarmsirenen installiert.

 

Informationen zur Alarmierung

Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Merkblatt "Alarmierung der Bevölkerung" auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuches, auf Teletext Seite 680 der SRG-Sender sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Wertvolle Informationen enthält auch der Flyer Nr. 408.945 "Schutz der Bevölkerung bei Gefährdung".

Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit dem Sirenentest verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

9000 St.Gallen, 05.12.2018

Amt für Militär und Zivilschutz
des Kantons St.Gallen
Koordinationsstelle Bevölkerungsschutz