Kein Feuer und Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe
Im Kantonsgebiet fiel zwar in den vergangenen Tagen Regen. Doch das Wasser durchdrang die Baumkronen nicht. Der Boden bleibt somit zu trocken.
Ab 27. Juli 2022 gilt im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald:
- Kein Feuer machen, auch nicht in offiziellen Feuerstellen
- Keine Raucherwaren wegwerfen
- Kein Feuerwerk entzünden
Im ganzen Kantonsgebiet gilt:
- Keine Himmelslaternen steigen lassen
Übertretungen werden nach Art. 45 des Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1.) bestraft. Das Verbot gilt auch in Privatgärten und für Höhenfeuer, die im Abstand von weniger als 200 Metern zum Wald liegen. Im Zweifelsfall soll auf das Entfachen verzichtet werden. Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Die nächste Lagebeurteilung findet am 2. August 2022 statt.
Die Fachleute raten, auch bei genügend Abstand zum Wald im Privatgarten oder auf öffentlichen Plätzen zu grosser Vorsicht: Vulkane sollten nicht in der Nähe von Bäumen entzündet werden. Auch sollte kein Feuerwerk an Bäumen festgemacht werden (Bienen, Sonnen, etc.).