Öffentliche Auflage bezüglich Teilstrassenplan Rüdenstrasse Abzweiger Nr. 417 (Anzeige gemäss Art. 41 Strassengesetz) - GS 729, Rüdenstrasse 30 + 32, 9442 Berneck
In Anwendung von Art. 41 Strassengesetz (StrG) zeigen wir Ihnen hiermit an, dass der Teilstrassenplan Rüdenstrasse Abzweiger Nr. 417 (erlassen durch den Gemeinderat am 12. Juli 2022) während 30 Tagen öffentlich aufliegt und zwar
vom 2. August 2022 bis und mit 31. August 2022.
Die Unterlagen liegen beim Bereich Bauen und Ortsentwicklung Berneck während der Auflagefrist zur Einsichtnahme auf und sind auf der Website sowie im amtlichen Publikationsorgan publiziert. Einsprachen sind innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Berneck schriftlich und begründet einzureichen. Dabei ist anzugeben, ob es sich um eine öffentlich rechtliche und/oder um eine privatrechtliche Einsprache handelt.
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01_Teilstrassenplan.pdf | Download | 0 | 01_Teilstrassenplan.pdf |
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04_Querprofil.pdf | Download | 3 | 04_Querprofil.pdf |
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