Referendumsvorlage: Nachtrag I zum Abfallreglement

7. November 2022

Beim Herbstaustausch zwischen dem Gemeinderat und den Parteipräsidien Mitte Oktober (siehe Berneck inside Nr. 30 vom 27. Oktober 2022) wurde die Finanzierung der Grüngutsammlung mit Gebührenmarken intensiv besprochen. Dabei zeigte sich, dass alle Parteien eine Finanzierung mit Grundgebühren pro Grundstück unterstützten, wie von Dorf & Umwelt angeregt und mit einer geplanten Volksmotion gegen die entsprechenden Artikel im Abfallreglement gefordert. Der Gemeinderat nahm den Vorschlag auf und erliess am 7. November 2022 den Nachtrag I zum Abfallreglement, der im Wesentlichen die Finanzierung der Grünabfuhr im Rahmen der Spezialfinanzierung mit einer Grundgebühr nach Grundstücken regelt. Änderungen/Ergänzungen erfahren dabei Artikel 5 Abs. 2 lit. c, Artikel 13 und Artikel 14 Abs. 2. Der Nachtrag I untersteht dem fakultativen Referendum vom 8. November bis 19. Dezember 2022. 

 

(Fakultatives Referendum gem. Art 23 Gemeindegesetz sowie den Gemeindeordnungen der Mitgliedsgemeinden des Zweckverbands Kehrichtverwertung Rheintal)

Gegenstand

Nachtrag I zum Abfallreglement 
In Vollzug ab 1. Januar 2023

Referendumsfrist 8. November 2022 bis 19. Dezember 2022
Öffentliche Auflage Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock, sowie Website Publikationsplattform (www.publikationen.sg.ch)
Quorum für das Zustandekommen
eines  Referendumsbegehrens
253 gültige Unterschriften


Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Berneck, Rathausplatz 1, 9442 Berneck, einzureichen.

Name
Nachtrag I zum Abfallreglement der politischen Gemeinde Berneck Download 0 Nachtrag I zum Abfallreglement der politischen Gemeinde Berneck