Abstimmungen und Wahlen

 

Briefliche Stimmabgabe

Für die briefliche Stimmabgabe sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
  • Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.
  • Beim Zurücksenden per Post ist zu beachten, dass die B-Post mindestens drei Arbeitstage benötigt. Entsprechend ist das Stimmkuvert bis spätestens am Dienstag vor der Abstimmung der Post zu übergeben.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • die Stimmzettel nicht im dafür vorgesehenen Kuvert zusammen mit dem Stimmrechtsausweis verpackt sind;
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt;
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis mit nur einem Stimmzettelkuvert enthält.

 

Persönliche Stimmabgabe, Wahllokale/Abstimmungszeiten

Urne im Rathaus, 1. Stock, Rathausplatz 1, 9442 Berneck: Sonntag, 10.00 bis 11.00 Uhr

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