Gemeinderatsverhandlungen vom 11.01.2019

11. Januar 2019

Auflage Strassenbauprojekt «Schüllenstrasse Abzweiger GS 1835»

Auf Grundstück Nr. 1835, Schüllenstrasse 13, Berneck, soll das bestehende Wohnhaus rückgebaut und ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten sowie ein Einfamilienhaus erstellt werden. Für die Erschliessung der geplanten Neubauten wird die bisherige private Zufahrt auf einer Länge von rund 25 m mit Wendeanlage ausgebaut. Weil die neue Strasse künftig 6 Wohneinheiten erschliesst, wird sie als Gemeindestrasse 3. Klasse ausgebaut und klassifiziert.

Der Gemeinderat Berneck genehmigte am 18. Dezember 2018 das Strassenprojekt «Schüllenstrasse Abzweiger GS 1835» samt Teilstrassenplan. Das Strassenprojekt und die Einteilung (Teilstrassenplan) «Schüllenstrasse Abzweiger GS 1835» liegen während 30 Tagen, d. h. vom 15. Januar bis 13. Februar 2019, im Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock, öffentlich auf. Die Baugesuche der Spirit Immo AG, Rütistrasse 23, 9443 Widnau, liegen gleichzeitig mit dem Strassenbauprojekt beim Bausekretariat auf.

 

Alkohol- und Tabak-Testkäufe in Berneck mit erfreulichem Ergebnis

Die Regierung des Kantons St. Gallen verabschiedete im Mai 2010 den kantonalen Alkoholaktionsplan (KAAP). Eines der darin angestrebten Ziele ist, den widerrechtlichen Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche zu reduzieren. Als ein geeignetes Mittel gelten kontrollierte Testkäufe durch begleitete Jugendliche.

Vor diesem Hintergrund führt das Blaue Kreuz St. Gallen-Appenzell im Einverständnis mit dem Vorstand der Sozialen Dienste Mittelrheintal in den Gemeinden Balgach, Berneck, Diepoldsau und Widnau regelmässig Testkäufe durch. Bei Alkohol- und Tabak-Testkäufen in 11 Betrieben in der Gemeinde Berneck im Oktober und November 2018 wurden keine Verstösse gegen die geltenden Jugendschutzbestimmungen festgestellt.

Der Gemeinderat Berneck ist über das Ergebnis sehr erfreut und dankt den Betriebsverantwortlichen wie auch dem Verkaufspersonal herzlich, dass sie die Jugendschutzbestimmungen konsequent beachten. Die Testkäufe werden auch 2019 erfolgen.

 

Sirenentest vom 6. Februar 2019

Am Mittwochnachmittag, 6. Februar 2019 findet in der ganzen Schweiz von 13.30 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des «Allgemeinen Alarms» und auch jener des «Wasseralarms» getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen «Allgemeiner Alarm», ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer, der nach einem Unterbruch von zwei Minuten noch einmal während einer Minute zu hören ist. Wenn nötig, darf die Sirenenkontrolle bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen «Wasseralarm» getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Gesamtschweizerisch werden mehr als 8'000 Sirenen davon 5'000 fest installiert und rund 2'800 mobil auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet.

 

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm kennen. Wenn der «Allgemeine Alarm» ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Der «Wasseralarm» bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. In den Gemeinden Wartau, Sargans, Vilters-Wangs, Bad Ragaz, Pfäfers, Mels, Benken und Uznach sind Wasseralarmsirenen installiert.

 

Informationen zur Alarmierung

Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Merkblatt «Alarmierung der Bevölkerung» auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuches, auf Teletext Seite 680 der SRG-Sender sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Wertvolle Informationen enthält auch der Flyer Nr. 408.945 «Schutz der Bevölkerung bei Gefährdung».

Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit dem Sirenentest verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

 

Erteilte Baubewilligungen

im ordentlichen Verfahren:

  • Bauabteilung GmbH, Heldstrasse 16, 9443 Widnau, für den Neubau eines Einfamilienhauses als Wohn-/Arbeitsatelier, Grundstück Nr. 2199, Taastrasse 12, 9442 Berneck.

 

Der Gemeinderat Berneck hat zudem

… die geringfügige Änderung des Sondernutzungsplan Brändli II und den Teilstrassenplan Brändlihangweg, neuer Gemeindeweg 2. Klasse, genehmigt.

… Daniel Kretz, Leiter Finanzen, als Stellvertreter der Leiterin Betreibungsamt gewählt.

… die Schlussabrechnung betreffend Hydrantennetzerneuerung Neugass, Auerstrasse bis Rathausplatz / Beiträge aus dem Feuerschutzfonds zur Kenntnis genommen.

 

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Freundliche Grüsse

Gemeinderatskanzlei Berneck
Der Gemeinderatsschreiber
Philipp Hartmann
11.01.2019

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