Am Sonntag, 19. April 2020, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, finden nachstehende Abstimmungen statt.
Gemäss Beschluss der Regierung des Kantons St.Gallen vom 19. März 2020 fallen die Stimmabgaben an der Urne aus.
Kantonale Volksabstimmung
über folgende Wahl:
- Erneuerungswahl Mitglieder der Regierung, 2. Wahlgang
Kommunale Volksabstimmung politische Gemeinde Berneck
Gestützt auf Art. 52 GG hat der Gemeinderat beschlossen, über folgende Geschäfte der Bürgerversammlung an der Urnenabstimmung beschliessen zu lassen:
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Genehmigung der Jahresrechnungen 2019 und des Bilanzanpassungsberichts per 1. Januar 2019 gemäss Antrag der Geschäftsprüfungskommission
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Budget und Steuerfuss für das Jahr 2020
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Genehmigung der neuen Gemeindeordnung vom 14. Januar 2020 für die Einheitsgemeinde per 2021
Kommunale Volksabstimmung Primarschulgemeinde Berneck
Gestützt auf Art. 52 GG hat der Primarschulrat beschlossen, über folgende Geschäfte der Bürgerversammlung an der Urnenabstimmung beschliessen zu lassen:
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Genehmigung der Jahresrechnung 2019 und des Bilanzanpassungsberichts per
1. Januar 2019 gemäss Antrag der Geschäftsprüfungskommission
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Budget und Finanzbedarf für das Jahr 2020
Briefliche Abstimmung
Jede/r Stimmberechtigte kann die Stimme brieflich abgeben. Eine genaue Anleitung befindet sich auf dem Stimmrechtsausweis. Die letztmöglichen brieflichen Stimmabgaben haben in der Gemeinde Berneck per Einwurf in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung bis Sonntag, 19. April 2020 um 11.00 Uhr zu erfolgen.
Es gibt Personen, die ihre schriftliche Stimmabgabe nicht selber vornehmen können oder wollen, etwa weil sie zu einer Risikogruppe gehören und den Gang zum Briefkasten nicht antreten wollen. Die Staatskanzlei bittet jene Personen, sich Hilfe für die Stimmabgabe zu organisieren. Falls Sie Hilfe benötigen, melden Sie sich hier.
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