Genehmigung Strassenbauprojekt und Teilstrassenplan «Anpassung Erschliessung Hafnerwisen»
Politische Gemeinde Berneck – Der Gemeinderat hat am 14. April 2020 gestützt auf Art. 38 Abs. 1 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt:
Strassenbauprojekt und Teilstrassenplan «Anpassung Erschliessung Hafnerwisen»
Das Strassenprojekt und die Einteilung (Teilstrassenplan) «Anpassung Erschliessung Hafnerwisen» sowie die Neusignalisation «Sackgasse» liegen während 30 Tagen, d.h. vom 30. April bis 29. Mai 2020, im Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Linienführung der Strasse (Wendeplatz) ist während der Auflagefrist im Gelände markiert.
Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Projekt und den Teilstrassenplan «Anpassung Erschliessung Hafnerwisen» beim Gemeinderat Berneck, Rathausplatz 1, 9442 Berneck, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
9442 Berneck, 27. April 2020 Gemeinderat Berneck