Kommunale Gesamterneuerungswahlen vom 27. September 2020 und stille Erneuerungs-wahl vom 5. Oktober 2020; Feststellung des endgültigen Ergebnisses

4. November 2020

Die Wahlergebnisse der Gesamterneuerungswahl vom 27. September 2020 wie auch der stillen Wahl eines Mitglieds der GPK vom 5. Oktober 2020 wurden samt Rechtsmittelbelehrung gleichentags publiziert. Beim Departement des Innern des Kantons St.Gallen ging innert der Beschwerdefrist keine Beschwerde ein. Die Beschwerdefrist ist somit unbenutzt abgelaufen.

Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) mit Beschluss vom 3. November 2020 die endgültigen Ergebnisse der kommunalen Erneuerungswahlen der Behördenmitglieder vom 27. September 2020 und vom 5. Oktober 2020 festgestellt.

 

3. November 2020                                                                                           Der Gemeinderat