Referendumsvorlage Erlass Reglement Reserve Werterhalt Finanzvermögen

11. Oktober 2018

Im Hinblick auf die Einführung des Rechnungsmodells der St. Galler Gemeinden (RMSG) hat der Gemeinderat am 25. September 2018 das Reglement für den Werterhalt im Finanzvermögen erlassen. Mit dem Reglement werden eine Reserve für werterhaltende Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten für Liegenschaften im Finanzvermögen und eine für den Ausgleich von Wertschwankungen in Finanz- und Sachanlagen geschaffen. Die Reserven werden durch die Rücklage aus den jährlichen Erträgen gebildet. Die jährliche Einlage in die Reserve Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten beträgt 2 Prozent des Neuwerts der Finanzliegenschaften, bis die Reserve 20 Prozent des Neuwerts ausweist. Die Reserve Ausgleich Wertschwankungen in Finanz- und Sachanlagen beträgt max. 10 Prozent des Buchwerts der Finanz- und Sachanlagen.

Das Reglement liegt vom 12. Oktober bis 21. November 2018 öffentlich auf und kann im Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock, sowie auf der Website www.berneck.ch eingesehen werden. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens beträgt 256 Unterschriften. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative [sGS 125.1]). Ein Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen.

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Reglement über die Reserve Werterhalt Finanzvermögen Download 0 Reglement über die Reserve Werterhalt Finanzvermögen