Öffentliche Planauflage / Planverfahren: «Abklassierung Teilstück Hinterburg-Haldenstrasse»

23. Mai 2018
Der Gemeinderat hat am 15. Mai 2018 gestützt auf Art. 38 Abs. 1 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt:

Teilstrassenplan
"Abklassierung Teilstück Hinterburg-Haldenstrasse"


Die Einteilung (Teilstrassenplan) "Abklassierung Teilstück Hinterburg-Haldenstrasse" liegt während 30 Tagen, d.h. vom 24. Mai bis 22. Juni 2018, im Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Linienführung und der Umfang der klassifizierten Fläche bleiben unverändert und werden daher nicht im Gelände abgesteckt.


Verkehrsanordnung

Der Gemeinderat Berneck verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 SSV (SR 741.21) sowie Art. 21 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanordnung:

Hinterburg-Haldenweg, Gemeindeweg 2. Klasse (W2-640)

"Allgemeines Fahrverbot" (2.02) mit Zusatz
"Zubringerdienst Liegenschaft Hinterburgstrasse 7 (Signal Ost) /
Grundstück Nr. 1050 gestattet (Signal West)"

Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilstrassenplan "Abklassierung Teilstück Hinterburg-Haldenstrasse" und die Verkehrsanordnung "Allgemeines Fahrverbot" beim Gemeinderat Berneck, Rathausplatz 1, 9442 Berneck, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.


9442 Berneck, 18. Mai 2018
Gemeinderat Berneck
Name
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