Ersatzwahl Mitglied der Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2017/2020

5. Juli 2017

Am 26. November 2017 findet die Ersatzwahl des Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2017/2020 statt.


Einreichung von Wahlvorschlägen für Stimmzettel

Für diese Wahl werden Stimmzettel herausgegeben, soweit gültige Wahlvorschläge dazu vorliegen und keine stille Wahl zustande kommt (Art. 20bis UAG).

Wahlvorschläge können bis Freitag, 22. September 2017, 12.00 Uhr, eingereicht werden bei:

Politische Gemeinde Berneck
Gemeinderatskanzlei
Rathausplatz 1
9442 Berneck

Wahlvorschläge für Stimmzettel sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind und höchstens gleich viele Kandidierende enthalten als Mandate zu vergeben sind. Sie haben ausschliesslich wählbare Kandidaten zu enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 20bis UAG). Die entsprechenden Formulare für die Politische Gemeinde Berneck können bei der Gemeinderatskanzlei über Tel. 071 747 44 77 oder auf www.berneck.ch bezogen werden.

Die Politische Gemeinde erstellt die Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 4. März 2018, statt. Wahl­vorschläge sind in diesem Fall bis Freitag, 22. Dezember 2017, 12.00 Uhr, der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Berneck, 5. Juli 2017
Gemeinderat Berneck

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