Alpviehsömmerung 2020 im Kanton St.Gallen / Vorarlberg

17. April 2020

Die Alpfahrtsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinschaftliche Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr. Eine wichtige Neuerung betrifft den Tierverkehr von Schafen und Ziegen (Kennzeichnung und Registrierung).

 

BVD (Bovine Virus-Diarrhoe)

Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Ausnahmen erteilt der Kantonstierarzt. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen. Der Veterinärdienst behält sich vor, je nach aktueller Seuchenlage zusätzliche Untersuchungen auf BVD anzuordnen.

 

Detaillierte Informationen und Vorschriften bezüglich BVD, Tuberkulose, Blauzungenkrankheit, Kennzeichnung und Meldung für Sömmerungstiere können

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