Alpviehsömmerung 2018 im Kanton St. Gallen / Vorarlberg

13. April 2018
Die Alpfahrtsvorschriften für den Auftrieb von Vieh auf Alpen und gemeinschaftliche Weiden sind inhaltlich weitgehend identisch mit denjenigen vom Vorjahr. Neu sind die Bestimmungen über die Blauzungenkrankheit für Tiere, welche im Ausland gesömmert werden.

Die erweiterten Untersuchungen wegen der Tuberkulose-Gefahr für in Vorarlberg gesömmertes Rindvieh werden beibehalten.


BVD (Bovine Virus-Diarrhoe)

Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Ausnahmen erteilt der Kantonstierarzt. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen. Der Veterinärdienst behält sich vor, je nach aktueller Seuchenlage zusätzliche Untersuchungen auf BVD anzuordnen.

Bei Bedarf können die Vorschriften auf den Gemeinderatskanzleien und bei den Tierärzten eingesehen, beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Blarerstrasse 2, 9001 St. Gallen (Tel. 058 229 28 70) angefordert oder unter www.avsv.sg.ch > Tierverkehr > Sömmerung abgerufen werden.